Kostenfreies Erstgespräch über das Kontaktformular · Antwort in der Regel innerhalb eines Werktags
Institut für Sicherheit
und Verteidigung
GmbH · Berlin

Wir schützen kritische Infrastruktur vor Drohnen und Ausfällen.

Betreiber von Energie-, Wasser-, Gesundheits- und Industrieanlagen bekommen bei uns Drohnendetektion, Netzsicherheit und geprüften Notbetrieb aus einer Hand. Rechtssicher für private Betreiber, abgestimmt mit den zuständigen Behörden.

Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten. Keine Verpflichtung, keine Produktpräsentation, keine Verkaufsunterlagen.

Umspannwerk mit Freileitungsmasten, am Himmel eine kleine Drohne
747
Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur in Deutschland, Januar bis August 2026, laut BKA-Lagebild
0 Watt
Sendeleistung der Detektion: rein empfangend und deshalb für private Betreiber zulässig
3 Ebenen
Luftraum, Netze und Systeme, Wiederanlauf: ein Konzept für KRITIS-Dachgesetz und NIS-2
24/7
Dauerbetrieb der Sensorik, mit Alarm in Ihrer Leitstelle und abgestimmter Meldekette zur Polizei
Das Institut

Lernen Sie das Institut kennen

Wir sind ein Berliner Institut für den physischen und digitalen Schutz kritischer Infrastruktur. Wir planen, integrieren und betreiben Schutzsysteme für Betreiber in Deutschland und begleiten Behörden bei Erprobung und Beschaffung.

  • Einsatzerprobte Detektionstechnik eines Technologiepartners, die täglich im Einsatz steht
  • Herstellerneutral: wir empfehlen, was zu Ihrem Standort passt, nicht, was im Lager liegt
  • Jedes Ergebnis mündet in die Dokumente, die Sie ohnehin abgeben müssen
Mehr über das Institut
Zwei Personen besprechen an einem Tisch einen Lageplan auf einem Tablet
Im Erstgespräch sehen wir uns Ihren Standort gemeinsam an.
Leistungen

Was wir für Betreiber übernehmen

Sie müssen sich nicht auf ein Gesamtsystem festlegen. Jeder Baustein steht für sich und ist einzeln beauftragbar.

Drohnendetektion

Passive Sensorik über dem Gelände erkennt und klassifiziert jede Drohne, rund um die Uhr, ohne selbst zu senden.

Lagebild und Nachweis

Jede Erkennung wird mit Zeit, Ort, Protokoll und Frequenz dokumentiert, verwertbar für Polizei, Versicherer und Resilienzplan.

Meldekette zur Polizei

Der Alarm läuft in Ihrer Leitstelle auf. Die Meldekette zur zuständigen Behörde stimmen wir vor der Beschaffung ab.

Netze und Systeme

Trennung von IT und Leittechnik, kontrollierter Fernzugriff für Anlagenbauer, NIS-2-Kernmaßnahmen und Lieferantennachweise.

Backup und Notbetrieb

Ausfallsichere Datensicherung und ein Notbetriebskonzept für Kernsysteme. Den Wiederanlauf testen wir jedes Jahr.

Dokumentation für Ihre Pflichten

Risikoanalyse und Resilienzplan nach KRITIS-Dachgesetz sowie die Nachweise nach NIS-2, aus unserer Arbeit heraus.

Alle Leistungen im Detail

Vorgehen

In vier Schritten zum geschützten Standort

Jeder Schritt liefert ein eigenes Ergebnis. Sie entscheiden nach jedem Schritt, ob und wie es weitergeht.

01

Assessment

Standort- und Risikoanalyse mit Maßnahmenplan. Liefert direkt Bausteine für Risikoanalyse und Resilienzplan.

02

Pilot

Detektion auf einem Teilgelände mit Lagebild und Auswertung. Sie sehen, was tatsächlich über Ihrer Anlage fliegt.

03

Rollout

Vollausbau, Aufschaltung auf Ihre Leitstelle und abgestimmte Meldekette mit der Polizei.

04

Betrieb

Detektion als Service mit Wartung und Updates, dazu der jährliche Wiederanlauftest Ihrer Kernsysteme.

Unsere Leistungen

Drohnendetektion, die private Betreiber einsetzen dürfen

Nach deutschem Recht dürfen Betreiber Drohnen erkennen und aufzeichnen, aber nicht stören. Wir liefern deshalb rein empfangende Sensorik, die den Luftraum über Ihrer Anlage abtastet und jede Erkennung an Ihre Leitstelle meldet.

  • Erkennung von Fernsteuer-, Telemetrie- und Videosignalen, auch bei Frequenzsprung und Verschlüsselung
  • Whitelist für eigene und angemeldete Drohnen, Alarm nur bei echter Bedrohung
  • Ab drei Sensoren: wahrscheinlicher Standort des Piloten für die Polizei
Sensoreinheiten an einem Mast vor einem Industriegelände
Unsere Leistungen

Erprobung und Beschaffung für Behörden

Störung und Abwehr von Drohnen sind Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten. Für diese Bedarfsträger stellen wir gemeinsam mit unserem Technologiepartner Systeme bereit, die auf derselben Erkennung aufsetzen wie das Lagebild des Betreibers.

  • Erprobungen und Vorführungen an Ihrem Standort
  • Integration in Führungssysteme und Leitstellen
  • Begleitung von Pilotvorhaben und Vergaben
Leitstelle mit Lagekarte auf großen Bildschirmen
Aktuelles

Lage, Recht und Fristen für Betreiber

Recht · Oktober 2026

Störtechnik für Betreiber nur mit Sondergenehmigung

Aktive Eingriffe in den Funkverkehr bleiben Behörden vorbehalten. Was das für Betreiber heißt und was wir liefern.

Lage · September 2026

747 Drohnensichtungen über kritischer Infrastruktur

Das BKA-Lagebild zählt nur, was gemeldet wurde. Warum der dokumentierte Nachweis für die Risikoanalyse zählt.

Pflichten · September 2026

NIS-2: Registrierung beim BSI nachholen

Die regulären Fristen sind abgelaufen, die Pflichten gelten trotzdem. Wer betroffen ist und was jetzt zu tun ist.

Alle Meldungen

Für wen wir arbeiten

Betreiber, bei denen ein Ausfall alle trifft

Kritische Infrastruktur ist nicht nur der Energiesektor. Überall dort, wo ein Stillstand die Versorgung, die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit gefährdet, gelten dieselben Fragen.

EnergieUmspannwerke, Kraftwerke, Netzleitstellen, Windparks
WasserWasserwerke, Klärwerke, Talsperren, Pumpstationen
ErnährungLebensmittelindustrie, Großhandel, Zentrallager
GesundheitKliniken, Klinikverbünde, Pharmalogistik
VerkehrHäfen, Flughäfen, Logistik, Bahn
IndustrieChemieparks, Werksgelände, Stahl, Raffinerien
IT und RechenzentrenColocation, Cloud-Standorte, kommunale IT
BehördenPolizei, Bundeswehr, Justizvollzug
Häufige Fragen

Was Betreiber uns zuerst fragen

Dürfen wir als privater Betreiber Drohnen überhaupt erkennen?

Ja. Rein empfangende Systeme, die den Funkverkehr über der Anlage auswerten, sind für private Betreiber zulässig. Nicht zulässig sind Störung und Abfang. Die bleiben Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr vorbehalten, eine Sondergenehmigung für Betreiber ist im Einzelfall möglich. Einzelheiten auf der Seite Recht und Pflichten.

Was bringt uns die Detektion, wenn wir nichts gegen die Drohne tun dürfen?

Drei Dinge: Sie wissen, wann sich wer für Ihre Anlage interessiert. Sie haben für jede Erkennung einen dokumentierten Nachweis für Polizei, Versicherer und Resilienzplan. Und die Meldekette zur Polizei ist vorab abgestimmt, sodass die zuständige Stelle wirken kann.

Müssen wir das Gesamtsystem beauftragen?

Nein. Jeder Schritt und jeder Baustein ist einzeln beauftragbar. Viele Betreiber beginnen mit dem Assessment oder einem Pilot auf einem Teilgelände.

Welche Pflichten aus KRITIS-Dachgesetz und NIS-2 deckt das ab?

Unsere Arbeit mündet in die Risikoanalyse und den Resilienzplan nach KRITIS-Dachgesetz sowie in die technischen und organisatorischen Nachweise nach NIS-2. Welche Pflichten für Ihren Standort gelten, klären wir im Assessment.

Nennen Sie Hersteller und technische Daten?

Im Gespräch und nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Auf der Website verzichten wir bewusst auf Produktnamen, Frequenzen und Reichweiten.

Was kostet ein Erstgespräch?

Nichts. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und endet mit einer Einschätzung, welche der drei Ebenen bei Ihnen offen liegt und was zuerst geschlossen gehört.

Kontakt

Wir sehen uns Ihren Standort an, bevor Sie etwas beauftragen

Ob und welche Ebene bei Ihnen offen liegt, klären wir im Erstgespräch. Wir kommen mit einem Lagebild Ihres Standorts, nicht mit einem Katalog. Anfragen von Betreibern kritischer Infrastruktur behandeln wir vertraulich.

Telefonauf Anfrage, wir rufen Sie zurück
HauptsitzPotsdamer Platz, Stresemannstraße 123, 10963 Berlin
Antwortin der Regel innerhalb eines Werktags